Lies Dir bitte unseren Knigge und die Bestimmungen zum Jugendschutz durch. Erst wenn Du damit einverstanden bist kannst Du Dich einloggen. |
Der Knigge besteht aus den zehn wichtigsten Grundregeln, an die Du Dich stets halten solltest, da diese Regeln ein respektvolles und tolerantes Klima im Umgang miteinander schaffen.
- Vergiss niemals, dass am anderen Ende, hinter jedem Nicknamen, ein Mensch sitzt. Wie im echten Leben soll man anderen Menschen mit Respekt, Toleranz und Hilfsbereitschaft begegnen und sie auf keinen Fall beleidigen, kränken oder ärgern.
- Öffentlich sichtbare Nachrichten sollen immer in Deutsch oder in Ausnahmen auf Englisch verfasst werden, da sonst die Mehrzahl der Anwesenden (inkl. der Administration) Deine Nachricht nicht verstehen kann.
- Rassistische äußerungen sind, neben allen weiteren äußerungen, die gegen Verfassung, Recht und die guten Sitten verstoßen, strengstens verboten. Solltest Du jemanden beobachten, der gegen diese Regel verstößt, rufe bitte umgehend einen Moderator oder Admin.
- Öffentliche und private vulgäre Anmachen stoßen auf Ablehnung. Denke daran, dass auch im Chat primitives, sexorientiertes Verhalten eine Belästigung darstellt. Die Frage nach Cybersexpartnern oder erotischen Camchats via Messenger schließt dies ein.
- Vergiss bitte nicht, dass der Channel nicht Dir und Deinem Gesprächspartner allein gehört. Insbesondere durch öffentlich geführte Gespräche über private/intime Themen (wie bspw. das eigene Liebesleben oder hitzige Diskussionen), fühlen sich andere Mitglieder oft gestört. In so einem Fall solltet ihr privat weiterreden. Auch das ununterbrochene Einfügen von Smilies sollte unterlassen werden weil der Chat der kommunativen Unterhaltung dient und die User miteinander schreiben wollen.
- Wenn Dich etwas nervt oder aufregt, solltest Du mit Gelassenheit und Größe, ruhig und freundlich reagieren. Menschen, die Dich ohne Grund angreifen, verdienen Deine Aufmerksamkeit nicht.
- Neu angemeldeten Chattern solltest Du hilfsbereit und freundlich begegnen. Wer sich gerade neu angemeldet hat, ist meist etwas überfordert mit der Flut an Chatfunktionen und dankbar für jede noch so kleine Hilfe.
- Die Moderatoren und Admins machen ihren Job ehrenamtlich. Wenn Du Dich mit einem Problem oder einer Frage an sie wendest, solltest Du dies immer freundlich tun. Du musst Verständnis haben, wenn sie Dir manchmal nicht oder erst später helfen können.
- Moderatoren und Admins werden immer ein Auge auf den Chat haben. Den Anweisungen von Mods und Admins ist in jedem Falle folge zu leisten, egal ob es Dir sinnvoll erscheint oder nicht. Bei Nichtbefolgen dieser Anweisungen erfolgt eine Warnung an dich oder bei schwerwiegenden Verstößen der sofortige Kick aus dem Chat. Mods und Admins sind über ihr Tun und Lassen nur der Eigentümerin des Chats und des Radios rechenschaftspflichtig.
- Strengstens verboten ist es, Links zu anderen Chats zu schreiben!
- Moderatoren und Admins erkennst Du an diesen Bildern hinter ihren Nick: und
- Bei Problemen benutze die Alarmfunktion. Ist ein Admin oder Mod online, wird er Dir helfen. Bitte diese Funktion nicht zum Spass benutzen.
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Bestimmungen zum Jugendschutz
- Die Chaträume werden in Sachen Jugendschutz von erfahrenen Moderatoren/innen ehrenamtlich betreut. Der Chat verfügt über ein eigenes Team von Moderatoren. Moderatoren sind erster Ansprechpartner bei allen Fragen und Beschwerden. Bei größerem Klärungsbedarf ziehen Moderatoren einen Administrator hinzu, der über spezielle Erfahrung (z.B. im Bereich Jugendschutz) und weiterreichende Rechte verfügt.
- Alle Fotos von Mitgliedern werden auf eine mögliche Jugendgefährdung hin überprüft.
- Kinder und Jugendliche empfinden Chatten als spannend und unterhaltsam. Dadurch, dass beim Chat ausschließlich mit Textmitteilungen kommuniziert wird, ist die Hürde für einen Gesprächsanfang sehr gering. Mühelos kommt man so zu vielen abwechslungsreichen Gesprächen, die den eigenen Horizont und Erfahrungsschatz erweitern. Allerdings birgt die besondere Kommunikationsart im Chat auch Risiken, über die wir hier aufklären möchten.
- Kinder sollten sich bei Belästigungen oder Beleidigungen sofort an einen Moderator oder Admin wenden. Manche Belästigungen sind für Kinder nicht sofort erkennbar, weil der Gesprächspartner sich bei Gesprächsbeginn freundlich verhält. Hinter diesen Gesprächspartnern können sich in seltenen Fällen auch Erwachsene mit pädosexuellen Neigungen verbergen, die zu Kindern einen engen Kontakt aufbauen möchten. Es kommt dann sogar vor, dass diese Erwachsenen versuchen, mit Kindern ein Treffen zu vereinbaren.
- Ein Erwachsener, der ein Kind im Chat mit jugendgefährdenden Inhalten konfrontiert, ist von diesem oft weit weg. Beide sitzen an unterschiedlichen Orten und haben keinerlei direkten Kontakt. Dies mag manchen zu der Annahme verleiten, dass ein solches Tun, wenn es auch moralisch verwerflich ist, jedoch keine weitreichenden strafrechtlichen Konsequenzen haben kann. Dies ist jedoch ein großer Irrtum.
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Der Schutz von Kindern und Jugendlichen nimmt in unserem Rechtssystem zu Recht in allen Bereichen einen sehr großen Stellenwert ein. Daher sieht der Gesetzgeber auch in Handlungen wie dem Cybersex mit Kindern bereits eine sexuelle Ausbeutung dieser und hat reagiert und die Strafbarkeitslücken, die neue Technologien gerissen haben, durch ein verschärftes Sexualstrafrecht, was am 01. April 2004 in Kraft getreten ist, ausgefüllt. Hierdurch sollen Kinder auch im Internet besonders geschützt und hart gegen Pädosexuelle durchgegriffen werden. |
- §176 Abs.4 Nr.3 StGB
"...wer auf ein Kind durch Schriften ... einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll..." Dieser Straftatbestand ist neu in das StGB eingefügt worden und ist besonders für den Schutz von Kindern im Internet relevant. Zur Erfüllung des Tatbestandes muss es nämlich zu keinem persönlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer gekommen sein. Es genügt, wenn der Täter durch Schriften (hierzu gehören gem. § 11 Abs. 3 StGB auch Datenspeicher) wie etwa eine E-Mail oder Chatverkehr mit dem Ziel eines sexuellen Kontaktes auf ein Kind eingewirkt hat. Der Täter muss also durch seine Handlung nur darauf hinwirken zu wollen, einen solchen Kontakt zu erzielen. Tatsächlich dazu kommen muss es nicht. Bereits in diesem Stadium macht sich der Täter also strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten bestraft. Die Verhängung einer Geldstrafe ist NICHT möglich.
- §176 Abs.4 Nr.4 StGB
"...wer auf ein Kind durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechendes Reden einwirkt." Auch zur Erfüllung dieses Straftatbestandes muss es zu keinem körperlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer gekommen sein. Er kann z.B. schon durch das Versenden pornografischer Bilder an Minderjährige erfüllt sein. Auch hier droht eine Strafe von mindestens 3 Monaten Freiheitsentzug.
- Ruhen der Verjährung
Unterstützt werden die vorgenannten Vorschriften durch § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, nach dem die Verjährung einer Tat nach § 176 StGB erst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht. Dies bedeutet, dass die Verjährungszeit von 5 Jahren erst dann zu laufen beginnt, wenn das Opfer volljährig geworden ist.
- Verbreitung pornografischer Schriften
Nach § 184 StGB macht sich strafbar, wer pornografische Schriften Personen unter 18 Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei solcher Pornographie nicht um Bilder oder Filme handeln muss. Auch Texte können unter diesen Begriff fallen. Versendet also jemand obszöne Texte per E-Mail oder auch im Chat, so kann er sich hierdurch gem. § 184 StGB strafbar machen, wofür mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden kann.
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Das Bemühen des Gesetzgebers, hart gegen den Missbrauch von Kindern durchzugreifen, ist also ersichtlich. Es bleibt daher zu hoffen, dass dies dazu führen wird, mögliche Täter auch im Internet abzuschrecken. |